1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen
Das Unternehmen Gastein Sport Dominik Zrnjevic (im Folgenden „Tennisschule“ genannt) bietet Dienstleistungen in Form von Tennistraining an und betreibt einen Sportartikelhandel. Der gewerbliche Sitz ist Grünlandstraße 14 , 5630 Bad Hofgastein! Erreichbar sind wir unter 0664 / 9111254 oder tennisschule@gastein-sport.at
2. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle mit der Tennisschule geschlossenen Verträge. Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde/die Kundin, in Kenntnis dieser AGB zu sein und stimmt ausdrücklich zu, dass diese AGB Bestandteil des Vertrages sind.
3. Änderung der AGB
Die Tennisschule behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Kunden erhalten auf elektronischem Wege ein Informationsschreiben über die Änderung und haben das Recht binnen 14 Tagen zu widersprechen.
4. Vertragsabschluss
Der Vertrag über Dienstleistungen in Form von Tennistraining kommt nach schriftlicher Anmeldung des Kunden (per E-Mail oder via Homepage) und schriftlicher Bestätigung (per E-Mail) durch die Tennisschule zustande.
5. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag ist binnen 14 Tagen, spätestens aber am Tag vor der 1. Trainingseinheit schriftlich zu erklären. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
6. Organisation des Trainings und Schnuppertraining
Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und max. 8 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur in Ausnahmefällen, wie zB. Schulklassen, und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischer Notwendigkeit und individueller Qualifikation ein und behält sich das Recht vor, die Einteilung auch während des laufenden Pakets zu ändern.
7. Durchführung des Trainings
Eine Trainingseinheit beträgt 55 oder 85 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege. Wenn nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, besteht kein Recht auf einen bestimmten Tennisinstruktor oder Tennistrainer. Trainingsstunden dürfen nur mit einwandfreien Tennisschuhen und Tennisbekleidung angetreten werden.
Kurzfristige gesundheitliche Einschränkungen sind dem Instruktor oder Trainer vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen. Dauerhafte Erkrankungen müssen spätestens 7 Tage vor der 1. Trainingseinheit schriftlich bekanntgegeben werden.
Personen, die nicht zum Training angemeldet sind, dürfen sich währenddessen nicht am Trainingsplatz aufhalten.
Paketstunden sind nicht auf andere Personen übertragbar.
8. 4. Haftungsausschluss
8.1 Ist die Tennisschule in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Tennisstunde vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht der Tennisschule gegenüber dem Teilnehmer.
8.2 Eine Haftung der Tennisschule für Sach- und Vermögenschäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.3 Die Tennisschule übernimmt weiters keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme am Training. Es liegt im Verantwortungsbereich jedes Teilnehmers, seinen Gesundheitszustand vorher ärztlich überprüfen zu lassen.
8.4 Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für im Auftrag der Teilnehmer verwahrte Gegenstände. Dies gilt insbesondere für Gegenstände, die am Start belassen werden.
9. Verhaltensregeln
Den Anweisungen des Instruktors oder Trainers ist unbedingt Folge zu leisten. Die Platz- und Hallenordnungen der jeweiligen Tennisvereine und kommerziellen Anlagen, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingsteilnehmer verbindlich. Der Trainingsbereich darf während des Trainings nur mit Einverständnis des jeweiligen Instruktors oder Trainers verlassen werden.
Wir behalten uns vor, Gruppenteilnehmer aus disziplinären Gründen (zB Gefährdung der anderen Gruppenmitglieder, wiederholte Nichteinhaltung der Verhaltensregeln und Stören des Gruppentrainings etc.) aus der Gruppe auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Trainingsentgelts.
10. Beaufsichtigung von Kindern und Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht der Tennisschule beschränkt sich ausschließlich auf die Dauer des Trainings. Die Obsorgeberechtigten haben dafür zu sorgen, dass ihre Kinder pünktlich zum Trainingsplatz gebracht werden und auch pünktlich wieder abgeholt werden. Für die Zeit vor und nach dem Training übernimmt die Tennisschule keine Aufsichtspflicht.
11. Stundenausfall
Einzelstunden müssen 24 Stunden vor Trainingsbeginn vom Kunden abgesagt werden, andernfalls wird das volle Trainingsentgelt verrechnet.
Gebuchte Pakete können nicht abgesagt werden (zum Rücktritt siehe Pkt 4.). Ausnahmen können bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung gemacht werden. Vom Kursteilnehmer versäumte Trainingseinheiten können nicht nachgespielt werden. Das Entgelt für ein gebuchtes und nicht vollständig absolviertes oder nicht beendetes Paket kann nicht rückerstattet werden.
Bei Nichtbespielbarkeit der Außenplätze findet das Tennistraining, wenn möglich und bei freien Plätzen in der Tennishalle Palace statt. Sind keine Plätze in der Tennishalle Hotel Palace frei, werden die Stunden nicht nachgespielt und es wird weder eine Gutschrift gutgeschrieben oder Geld zurückerstattet.
Muss das Training aufgrund der Wetterverhältnisse nach einer Trainingszeit von mindestens 30 Minuten abgebrochen werden, so gilt die Trainingseinheit als vollständig konsumiert.
12. Stornierung von Tenniscamps
Für die Stornierung gelten folgende Bestimmungen:
· Storno bis 14 Tage vor Campbeginn: keine Stornogebühr
· Storno bis 7 Tage vor Campbeginn: 50%
· Storno ab 6 Tage vor Campbeginn: 100%
13. Tarifbestimmungen, Zahlungsmodalitäten und Zahlungsverzug
Die aktuell gültigen Preise sind auf der Homepage www.tennisschule-gastein.at ausgewiesen. Die Tennisschule behält sich das Recht vor, Zahlungsaufforderungen per E-Mail zu versenden. Die Trainingsgebühren sind bis 7 Tage vor Trainingsbeginn auf das Konto der Tennisschule zu überweisen. In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit Dominik Zrnjevic kann die Zahlung am 1. Trainingstag in bar erfolgen.
Bei einer Zahlungsverzögerung von mehr als 7 Tagen, ist die Tennisschule berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie eine Mahngebühr iHv € 10,- in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsverzug sind alle Mahn- und Inkassospesen, insbesondere auch vorprozessuale anwaltliche Mahnkosten oder Kosten eines Gläubigerschutzverbandes zu ersetzen. Pro Mahnung stellt die Tennisschule dem Kunden Mahnbearbeitungs-, Evidenzhaltungs- und Portkosten in Rechnung.
Die Geschäftskontodaten lauten wie folgt:
Gastein Sport
IBAN: AT89 4501 0401 0302 6387
BIC: VBOEATWWSAL
Solange der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, hat er keinen Anspruch auf Vertragserfüllung durch die Tennisschule.
14. Bestimmungen über Kaufverträge im Rahmen des Sportartikelhandels
Kaufverträge über die von der Tennisschule angebotenen Sportartikel kommen mit Einigung über die Ware und den Kaufpreis zustande.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum der Tennisschule. Zur weiteren Sicherheit gehen Forderungen aus der Weiterveräußerung durch den Käufer auf die Tennisschule über.
Hinsichtlich etwaiger Mängel gelten die allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB.
15. Haftung
Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Der Instruktor oder Trainer haftet für Personenschäden, die durch sein Verschulden verursacht wurden. Bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung ist eine Haftung des Instruktors oder Trainers ausgeschlossen. Die Haftung des Instruktors oder Trainers für Sachschäden ist auf grobes Verschulden beschränkt.
Beanstandungen wegen mangelhafter Leistung eines Instruktors oder Trainers sind binnen 48 Stunden nach der betreffenden Trainingseinheit schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls die Leistung als genehmigt gilt.
Der Kunde haftet für von ihm verursachte Beschädigungen an dem von der Tennisschule leihweise zur Verfügung gestellten Trainingsmaterial. Die Tennisschule haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die ein Kunde oder die von ihm mitgebrachten Personen oder Tiere Dritten gegenüber verursachen.
Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die infolge des unerlaubten Verlassens des Trainingsbereichs eintreten oder vom Kind verursacht werden.
16. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Sankt Johann im Pongau vereinbart.
Für alle mit der Tennisschule abgeschlossenen Verträge gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts